Beratung
Die Beratungsleistung versteht sich als kaufmännisch technische Beratung im Sinne einer Rechtsdienstleitung im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit, die zum Berufsbild der Immobilienverwaltung gehört (in Anlehnung an § 5 II 2 RDG).
Die Beratungsleistung versteht sich als kaufmännisch technische Beratung im Sinne einer Rechtsdienstleitung im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit, die zum Berufsbild der Immobilienverwaltung gehört (in Anlehnung an § 5 II 2 RDG).